Öffnungszeiten und Regulierung von Sportwettbüros zu Weihnachten 2025

Die Weihnachtsfeiertage 2025 markieren für Sportwettbüros in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie ausgewählten Nachbarstaaten eine betriebliche Ausnahmesituation. Durch die Kombination aus Heiligabend an einem Werktag, gesetzlichen Feiertagen und unterschiedlichen nationalen sowie regionalen Vorgaben entstehen deutliche Unterschiede bei Öffnungszeiten, Betriebspflichten und behördlicher Kontrolle. Für Betreiber stationärer Wettbüros wird diese Phase zu einem Belastungstest für Planung, Compliance und operative Steuerung.
Regulatorische Fragmentierung im Markt für stationäre Wettbüros
In den Wochen vor Weihnachten 2025 zeigt sich eine zunehmende Fragmentierung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wettbüros. Während das Produktangebot – klassische Sportwetten, Livewetten oder Self-Service-Terminals – in den betrachteten Ländern weitgehend vergleichbar bleibt, unterscheiden sich die rechtlichen Anforderungen erheblich. Besonders sichtbar wird dies im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember, wenn arbeitsrechtliche, feiertagsrechtliche und glücksspielrechtliche Regelungen gleichzeitig greifen.Diese Entwicklung ist Ausdruck föderaler Marktstrukturen, etwa in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zuständigkeiten liegen teils auf nationaler, teils auf regionaler oder kommunaler Ebene. Für das Betreiberumfeld bedeutet dies, dass einheitliche betriebliche Standards nur eingeschränkt umsetzbar sind und länderspezifische Anpassungen erforderlich bleiben
Deutschland: Glücksspielstaatsvertrag und Feiertagsrecht
In Deutschland unterliegen Sportwettbüros einer doppelten Regulierung. Zentrale Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021, ergänzt durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer. Der 24. Dezember 2025 gilt rechtlich als Werktag, besitzt jedoch einen besonderen Schutzstatus, der in vielen Bundesländern zu verkürzten Öffnungszeiten führt.
In der Praxis schließen zahlreiche Wettbüros in Deutschland an Heiligabend spätestens gegen 14:00 Uhr. In Bundesländern mit strengen Regelungen zu sogenannten stillen Tagen, darunter Wettbüros in Bayern und Baden-Württemberg, sind teilweise noch frühere Betriebsschließungen vorgesehen. Der 25. Dezember ist bundesweit ein gesetzlicher Feiertag, an dem ein vollständiges Betriebs- und Beschäftigungsverbot gilt. Auch der 26. Dezember ist in vielen Ländern mit erheblichen Einschränkungen verbunden, da Sportwetten nicht als feiertagsfähig eingestuft werden.
Unabhängig von den Öffnungszeiten bleiben die regulatorischen Pflichten bestehen. Zutritt ist ausschließlich nach Ausweiskontrolle und Abgleich mit der zentralen Sperrdatei OASIS zulässig. Verstöße gegen diese Vorgaben werden insbesondere in sensiblen Zeiträumen verstärkt kontrolliert, was den Compliance-Druck zusätzlich erhöht.
Österreich: Arbeitsruhegesetz und landesrechtliche Ausnahmen
In Österreich bestimmen das Arbeitsruhegesetz sowie ergänzende landesrechtliche Vorschriften den Betrieb von Sportwettbüros. Am 24. Dezember sind die Wettlokale in Österreich in der Regel eine Öffnung zwischen 06:00 Uhr und 13:00 oder 14:00 Uhr zulässig. Danach endet die erlaubte Normalarbeitszeit für Handel und Dienstleistungen.
Am 25. und 26. Dezember gilt grundsätzlich eine Schließpflicht für Wettshops. Ausnahmen sind möglich, jedoch eng begrenzt und nicht bundesweit einheitlich. Sie betreffen vor allem touristische Zonen oder Betriebe ohne angestellte Mitarbeiter, etwa Einzelunternehmer. Je nach Bundesland unterscheiden sich die praktischen Spielräume erheblich.
Auffällig ist die erhöhte Kontrolltätigkeit in der Vorweihnachtszeit. Die Finanzpolizei prüft verstärkt die Gültigkeit von Buchmacherlizenzen, die ordnungsgemäße Nutzung von Wettterminals sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Für Betreiber steigt damit das Risiko kurzfristiger Sanktionen bei formalen Verstößen.
Schweiz: Kantonale Zuständigkeiten und Öffnungszeiten
Auch in der Schweiz ist der Markt für Wettlokale stark föderal organisiert. Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen, was zu deutlichen Unterschieden bei Öffnungszeiten und Feiertagsregelungen führt. In wirtschaftlich liberaleren Kantonen wie Zürich oder Genf sind Öffnungen an Heiligabend teilweise bis 16:00 oder 17:00 Uhr möglich.
In konservativer geprägten Kantonen gelten hingegen restriktive Ladenschluss- und Ruhebestimmungen. Am 25. Dezember bleibt der überwiegende Teil der stationären Sportwettbüros geschlossen. Der 26. Dezember wird kantonal unterschiedlich gehandhabt. In einzelnen Regionen ist ein eingeschränkter Betrieb erlaubt, während andere Kantone vollständige Schließungen vorsehen.
Diese kantonale Vielfalt erschwert die überregionale Steuerung von Filialnetzen und erhöht den administrativen Aufwand für Compliance, Dokumentation und interne Abstimmung erheblich.
Benelux-Staaten und Liechtenstein: Unterschiedliche Regulierungsdichte
Liechtenstein orientiert sich weitgehend an den österreichischen Regelungen. Wettbüros folgen den allgemeinen Ladenschlusszeiten und bleiben an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Eigenständige Sonderregelungen für den Wettbetrieb bestehen nicht.
In Luxemburg sind die Vorgaben klarer strukturiert. Am 24. Dezember sind Öffnungszeiten bis etwa 16:00 Uhr üblich. Der 25. Dezember ist ein gesetzlicher Feiertag mit verpflichtender Schließung. Für den 26. Dezember bestehen keine landesweiten Sonderregelungen, sodass ein regulärer oder eingeschränkter Betrieb möglich ist, sofern kommunale Vorgaben dies zulassen.
Belgien weist eine besonders hohe Regulierungsdichte auf. Neben nationalen Vorgaben spielen kommunale Verordnungen eine zentrale Rolle. Viele Sportwettbüros schließen am 24. Dezember gegen 17:00 Uhr. Der 25. Dezember ist landesweit ein Schließtag. Da der 26. Dezember kein offizieller Feiertag ist, nehmen viele Anbieter den regulären Betrieb wieder auf, sofern lokale Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
Betriebliche Auswirkungen und Marktverschiebungen
Die unterschiedlichen Regelungen haben konkrete operative Folgen für Wetttbüros. Personalplanung, Sicherheitskonzepte, Bargeldmanagement und technische Verfügbarkeit müssen kurzfristig an regionale Vorgaben angepasst werden. Für Betreiber mit mehreren Standorten in verschiedenen Ländern steigt der Koordinationsaufwand deutlich.
Gleichzeitig erhöht sich das Risiko von Regelverstößen. Selbst innerhalb eines Landes können sich die Anforderungen erheblich unterscheiden. Bußgelder, temporäre Betriebsschließungen oder Lizenzprüfungen sind mögliche Konsequenzen bei fehlerhafter Umsetzung. Vor diesem Hintergrund gewinnt die strukturelle Asymmetrie zwischen stationären Sportwettbüros und digitalen Angeboten an Bedeutung.
Während terrestrische Standorte strengen Öffnungs- und Beschäftigungsregeln unterliegen, bleiben digitale Wettangebote unabhängig von Feiertagen verfügbar. Diese Verschiebung wirkt sich auch auf Zahlungsprozesse und Nutzergewohnheiten aus, da Online-Strukturen andere Abläufe und Zahlungsdienstleister nutzen.
Einordnung und Ausblick
Die Weihnachtszeit 2025 verdeutlicht die regulatorische Vielfalt und die strukturellen Herausforderungen des stationären Wettmarktes in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in angrenzenden Staaten. Föderale Zuständigkeiten, arbeitsrechtliche Vorgaben und glücksspielrechtliche Sonderregelungen schaffen ein komplexes Umfeld mit hoher Fehleranfälligkeit.
Kurzfristig ist nicht mit einer Harmonisierung zu rechnen. Nationale und regionale Besonderheiten bleiben prägend, während digitale Angebote von vergleichsweise stabilen Rahmenbedingungen profitieren. Für Betreiber von Sportwettbüros wird die präzise Anpassung an lokale Vorschriften auch künftig ein zentraler Faktor für Rechtssicherheit und wirtschaftliche Stabilität bleiben. Eine strukturierte Marktübersicht kann dabei helfen, Unterschiede zwischen Anbietern und Betriebsformen einzuordnen.